Die Leitung der Kirchengemeinde - der Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat (kurz: KGR) ist das zentrale Leitungsgremium der Gemeinde. Die Mitglieder des Kirchengemeinderates, zu denen auch alle Pastorinnen und Pastoren gehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde.
In der Kirchengemeindeordnung (KGO) heißt es dazu:

"Die Kirchengemeinde wird im Hören auf Gottes Wort und durch seine Auslegung geleitet.
Die Leitung geschieht geistlich und rechtlich in unaufgebbarer Einheit."

(§ 16 Abs. 1 KGO)

Bei der Kirchenwahl am 1. Advent 2022 sind die Kirchengemeinderäte in der Nordkirche für eine Dauer von sechs Jahren neu gewählt worden.

Der Kirchengemeinderat:

  • verantwortet die Gestaltung der Gottesdienste und weiterer Gemeindeaktivitäten
  • berät die Konzeption von Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, Angebote für Senior:innen, Kirchenmusik und Bildung
  • kümmert sich um die diakonischen Arbeitsbereiche
  • fördert die kulturellen, sozialen und ökumenischen Beziehungen unserer Kirchengemeinde vor Ort
  • vertritt unsere Kirchengemeinde in der Öffentlichkeit
  • ist verantwortlich für die Verwaltung der Finanzen
  • verwaltet die kirchlichen Gebäude und Grundstücke und entscheidet über deren Nutzung
  • wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit und trägt die Personalverantwortung.

Mitglieder des Kirchengemeinderates

Dem Kirchengemeinderat gehören an: Antje Boesler, Charlyn Kudicke, Jens Gravenhorst, Ingrid Gutknecht, Jürgen Höppner, Arne Kutsche (Pastor, stellvertretender Vorsitzender), Thomas Lehmkuhl, Ute Pietschonka, Felicitas Rose, Stefan Schmedemann, Björn Schneidereit (Pastor), Arndt Schnoor, Klemens Schweig, Hagen Sommerfeldt (Vorsitzender), Luise Stribrny de Estrada (Pastorin), Kirsten Weinreich, Matthias Wigger, Marion Zimmermann

Arbeit in den Ausschüssen

Zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben hat der Kirchengemeinderat aus seiner Mitte heraus Ausschüsse gebildet.

Diese sind derzeit: